ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Dieses Dokument mit dem Titel "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (im Folgenden: AGB) enthält die vom Verkäufer gegenüber dem Käufer bei Verträgen über den Verkauf von Produkten anwendbaren, gemäß § 6:77 des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Gesetz Nr. V von 2013, im Folgenden: Ptk.) geltenden allgemeinen Vertragsbedingungen, deren Abweichung nur auf Grundlage einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung der Parteien zulässig ist. Verkäufer und Käufer werden im Folgenden gemeinsam als "Parteien" oder "Vertragsparteien" bezeichnet.

Die Geltung dieser AGB erstreckt sich auf sämtliche von der Rent Well Hungary Korlátolt Felelősségű Társaság abgeschlossenen Rechtsgeschäfte und ist als untrennbarer Bestandteil der jeweiligen Kaufverträge anzuwenden und maßgeblich, sofern die Parteien keine ausdrücklich abweichende Vereinbarung treffen.

1. Angaben der Rent Well Hungary Korlátolt Felelősségű Társaság als VERKÄUFER

Firmenname: Rent Well Hungary Korlátolt Felelősségű Társaság
Abgekürzter Firmenname: Rent Well Hungary Kft.
Handelsregisternummer: 01-09-419733
Steuernummer: 24729110-2-41
Registergericht: Fővárosi Törvényszék Cégbírósága
Sitz: 1055 Budapest, Szent István körút 13. 1. em. 6. ajtó

2. Allgemeine Bestimmungen, Vertragsgegenstand

Der Käufer kann seine Bestellung ausschließlich schriftlich (per Fax, E-Mail oder Brief) abgeben.

Gegenstand dieser AGB sind die vom Verkäufer vertriebenen Vanillestangen (im Folgenden: Produkt oder Produkte), die der Käufer in der oben genannten schriftlichen Bestellung genau bezeichnet und quantifiziert. Die Produkte werden direkt aus Madagaskar importiert und sind von hervorragender Qualität.

Die in diesen AGB festgelegten Regelungen sind auf alle zwischen dem Verkäufer und dem Käufer entstehenden Tatsachen, Rechtsverhältnisse und abgegebenen Willenserklärungen anzuwenden. Vom Käufer vorgeschlagene, diesen AGB widersprechende oder abweichende Bedingungen werden nicht Bestandteil des Einzelvertrags. Die spätere Streichung oder mögliche Ungültigkeit einer Bestimmung dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der bereits geschlossenen oder erfüllten Einzelverträge nicht; die betroffene Bestimmung ist so zu ändern, dass sie ihrem Zweck entspricht, oder ist für die Abrechnung als gültig zu erklären.

Für alle auf dieser AGB basierenden Einzelverträge, die damit verbundenen Rechtsverhältnisse und alle abgegebenen Willenserklärungen ist ungarisches Recht maßgeblich.

Die Annahme der Bestimmungen dieser AGB durch den Käufer ist Voraussetzung für den Kauf der vom Verkäufer gelieferten und verkauften Produkte. Die Annahme der AGB gilt als erfolgt, wenn der Käufer ein Angebot zum Kauf der Produkte abgibt oder diese in Besitz nimmt. Die Annahme der AGB wird auch dann nachgewiesen, wenn der Käufer den Kaufpreis ganz oder teilweise zahlt.

Der Verkäufer ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern. Die Parteien vereinbaren, dass der Käufer sich über den jeweils gültigen Inhalt der AGB auf der Website des Verkäufers (https://shop-madagascararomas.eu, https://madagascararomas.com/) informieren kann. Diese AGB sind Bestandteil aller Einzelverträge, sofern Verkäufer und Käufer nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben. In diesem Fall sind die im Einzelvertrag schriftlich festgelegten Bedingungen maßgeblich.

Der Verkäufer bedient keine natürlichen Personen und nimmt von diesen keine Bestellungen entgegen. Der Verkäufer verkauft das Produkt ausschließlich an wirtschaftliche Gesellschaften und Einzelunternehmer mit gültiger Steuernummer, sowohl im Inland als auch im Ausland.

3. Vertragsschluss

Der Einzelvertrag kommt durch die schriftliche Abgabe der Bestellung durch den Käufer (per Fax, E-Mail oder Brief) und die damit verbundene Annahme der Bestimmungen dieser AGB sowie durch die Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer (per Fax, E-Mail oder Brief) zum Zeitpunkt der Mitteilung an den Käufer zustande. Die Bestellung des Käufers kann sich auf ein früheres Angebot des Verkäufers beziehen, sodass das Angebot des Verkäufers Bestandteil der Bestellung wird.

Mit dem Einzelvertrag vereinbaren die Parteien, dass der Verkäufer die im Bestellbestätigungsschreiben des Verkäufers genannten Produkte in der angegebenen Menge und zum angegebenen Kaufpreis verkauft und der Käufer diese kauft. Die wesentlichen Elemente des Einzelvertrags sind in diesen AGB und in der Bestellbestätigung des Verkäufers enthalten. Die vom Verkäufer versandte Bestellbestätigung belegt glaubwürdig die Art und Menge der im Kaufvertrag genannten Produkte sowie den Kaufpreis.

Der Verkäufer ist berechtigt, die Bestellung auch ohne Bestellbestätigung zu erfüllen. In diesem Fall wird das Zustandekommen des Einzelvertrags durch die vom Käufer erhaltene Ware und die dazu ausgestellte Lieferschein oder Rechnung nachgewiesen. Die Übernahme der Ware durch den Käufer wird durch die Unterschrift des zur Übernahme berechtigten Personen auf dem Lieferschein bestätigt. Der Käufer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Ware von der dazu berechtigten Person übernommen wird. Für etwaige Fehler in diesem Zusammenhang ist der Käufer verantwortlich.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Vertragsunterzeichnung abzulehnen, die Bestellung zu stornieren und den Käufer darüber zu informieren, wenn Zweifel an der Echtheit der Bestellungsdaten bestehen, der Inhalt der Bestellung widersprüchlich oder unverständlich ist oder von diesen AGB abweicht.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, sein Verkaufsangebot bis zur Bestellbestätigung – insbesondere hinsichtlich Preis, Menge, Liefermöglichkeiten und Fristen – zu ändern. Die vom Verkäufer gegebenen Empfehlungen zur Verwendung der Produkte basieren auf bestem Wissen, jedoch übernimmt der Verkäufer keine Garantie oder Haftung für die Anwendung beim Käufer, da die genauen Umstände der Anwendung nicht bekannt sind.

Wenn das vertragliche Angebot des Käufers unvollständig oder unklar ist und dadurch die Erfüllung des Vertrags durch den Verkäufer fehlerhaft ist, trägt der Käufer alle zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen.

4. Preis der Produkte

Der Verkäufer verkauft die Produkte in 0,5 kg und 1 kg Verpackungen. Die Preise sind Nettopreise pro 1 kg Ware, in Euro oder Forint (gemäß Angebot des Verkäufers) und können sich bis zur Bestätigung der Bestellung ändern.

Die Mindestbestellmenge beträgt 0,5 kg.

Bei größeren Bestellmengen gewährt der Verkäufer Rabatte: 5% bei mindestens 5 kg, 10% bei mindestens 10 kg.

Wenn die Erfüllung des Vertrags durch den Käufer mehr als 30 Tage verzögert wird, ist der Verkäufer berechtigt, den gesamten Kaufpreis zu verlangen und der gesamte Kaufpreis wird am 31. Tag fällig. Ab diesem Zeitpunkt geht das Risiko auf den Käufer über.

5. Vertragserfüllung

Der Verkäufer liefert die bestellten Produkte in 0,5 und 1 kg Verpackungen, vakuumverpackt zur längeren Haltbarkeit.

Die Erfüllung erfolgt am Tag der Bestellbestätigung durch den Verkäufer oder innerhalb der zwischen den Parteien vereinbarten Lieferfrist. Die Leistung erfolgt im Inland entweder am Sitz des Verkäufers oder an die angegebene Lieferadresse.

Bei Lieferung am Sitz des Verkäufers geht das Risiko mit der Übergabe der Produkte an den Käufer auf diesen über. Der Verkäufer kann die Lieferung auch durch einen Kurierdienst organisieren; in diesem Fall geht das Risiko mit der Ankunft der Ware an der Lieferadresse auf den Käufer über. Bei einer vom Verkäufer organisierten Lieferung ist der Käufer verpflichtet, bei der Lieferung anwesend zu sein und die Übernahme der Ware sicherzustellen. Die Erfüllung kann – mit entsprechendem schriftlichen Abkommen – auch durch persönliche Übernahme durch den Käufer oder durch vom Käufer organisierte Lieferung erfolgen; in diesen Fällen geht das Risiko mit der Übergabe auf den Käufer über.

Der Verkäufer kann als Warenbegleitdokument einen Lieferschein oder eine Rechnung (im Folgenden: Beleg) ausstellen. Der Käufer ist verpflichtet, unmittelbar nach Übernahme der Lieferung eine mengen- und qualitätsmäßige Kontrolle durchzuführen. Wenn der Käufer feststellt, dass die gelieferte Ware beschädigt oder mengenmäßig unvollständig ist, muss dies auf dem Beleg vermerkt werden, das der Käufer mit seiner Unterschrift bestätigt.

Der Käufer (bzw. sein Vertreter) bestätigt die Übernahme der Ware durch die Unterschrift auf dem Beleg, das an den Verkäufer zurückgesandt wird. Der Käufer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Ware von der dazu berechtigten Person übernommen wird. Für etwaige Fehler in diesem Zusammenhang ist der Käufer verantwortlich.

Das bei der Lieferung ausgestellte Beleg dient auch als Erfüllungsnachweis und belegt glaubwürdig die Art und Menge der im Kaufvertrag genannten Produkte, die Erfüllung des Kaufvertrags durch den Verkäufer sowie die Übertragung des Besitzes der Produkte auf den Käufer (Besitzübertragung). Das Beleg ist Teil der Warenlieferung und enthält neben den Daten des Verkäufers auch die Identifikationsdaten des Käufers sowie die Daten der gelieferten Ware (Bestellnummern, Produktbezeichnung, gelieferte Menge usw.).

Bei Auslandsgeschäften ist eine persönliche Übernahme nicht möglich; in diesem Fall erfolgt die Lieferung durch einen Kurierdienst wie oben beschrieben.

6. Zahlungsbedingungen

Die Parteien vereinbaren, dass die Produkte bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer im Eigentum des Verkäufers verbleiben.

Die Zahlung des Entgelts für die Produkte richtet sich nach der bestellten Menge und Sorte wie folgt:

Bei Bestellungen zwischen 1 kg und 49 kg:

Der Käufer ist verpflichtet, den Betrag nach Erhalt der Ware auf Basis der ausgestellten Rechnung oder des Lieferscheins in bar, per SEPA-Überweisung oder mit Kreditkarte an den Verkäufer zu zahlen.

Bei Bestellungen zwischen 50 kg und 99 kg:

Der Käufer ist verpflichtet, den Betrag innerhalb von maximal 15 Tagen nach Erhalt der Ware auf Basis der ausgestellten Rechnung per Banküberweisung an den Verkäufer zu zahlen.

Bei Bestellungen ab 100 kg:

Der Käufer ist verpflichtet, den Betrag innerhalb von maximal 30 Tagen nach Erhalt der Ware auf Basis der ausgestellten Rechnung per Banküberweisung an den Verkäufer zu zahlen.

Der Verkäufer übermittelt dem Käufer nach Möglichkeit zusammen mit der Rechnung auch den Lieferschein. Im Falle von Zahlungsverzug gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Bestimmungen des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Ptk.), wobei, sofern das Gesetz den Begriff "Leitzins" verwendet, das Doppelte des Leitzinses zu verstehen ist. Im Falle von Zahlungsverzug fordert der Verkäufer den Käufer einmal zur Zahlung auf; bei erfolgloser Aufforderung beauftragt der Verkäufer einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung der Forderung. Die zusätzlichen Kosten (30.000 HUF + MwSt./Stunde und die gesetzlich vorgesehenen 40 EUR Pauschalkosten) werden dem Käufer auferlegt. Wenn der Zahlungsverzug 60 Tage überschreitet, ist der Verkäufer berechtigt, jegliche weitere Lieferung oder Vertragsschlüsse abzulehnen.

Die verspätete Ausstellung oder Übersendung der Rechnung gilt ausdrücklich nicht als berechtigte Verzögerung.

Die Rechnung bestätigt den Inhalt des Lieferscheins und bezeugt darüber hinaus glaubwürdig die Identität des Verkäufers und des Käufers, die Art und Menge der im Kaufvertrag enthaltenen Produkte, den Rechtsgrund für die Eigentumsübertragung (Kauf), den Kaufpreis der Produkte, den Rechtsgrund der Forderung des Verkäufers (Kaufpreis) sowie die Erfüllung des Kaufvertrags durch den Verkäufer.

7. Lieferung, Lieferkosten

Der Verkäufer liefert die Produkte im Rahmen der Bestellung gemäß dieser AGB oder eines individuellen Vertrags zwischen den Parteien innerhalb der Grenzen der Stadt Budapest kostenlos. Bei Lieferungen außerhalb von Budapest oder ins Ausland berechnet der Verkäufer Lieferkosten, über deren Höhe der Käufer vorab informiert wird.

8. Beschwerdemanagement des Käufers

Der Käufer ist verpflichtet, die Menge der im Vertrag enthaltenen Produkte bei Übergabe zu prüfen, etwaige Mängel dem Vertreter des Verkäufers mitzuteilen und schriftlich eine Gewährleistungsansprüche bezüglich der Menge am Tag der Übergabe dem Verkäufer mitzuteilen. Die Versäumung dieser Frist führt zum Verlust des Gewährleistungsanspruchs; nach dem Tag der Übergabe kann kein Anspruch bezüglich der Menge mehr geltend gemacht werden.

Der Käufer ist verpflichtet, die Qualität der im Vertrag enthaltenen Produkte spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Übergabe zu prüfen und schriftlich eine Gewährleistungsansprüche bezüglich der Qualität spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Übergabe dem Verkäufer mitzuteilen. Die Versäumung dieser Frist führt zum Verlust des Gewährleistungsanspruchs; nach Ablauf von 2 Werktagen kann kein Anspruch bezüglich der Qualität mehr geltend gemacht werden.

Ein Gewährleistungsanspruch bezüglich der Qualität und Klasse der Produkte, die durch offizielle Unterlagen des Lieferanten nachgewiesen sind, kann nicht geltend gemacht werden.

In der schriftlichen Mitteilung des Gewährleistungsanspruchs muss der Käufer den geltend zu machenden Anspruch genau angeben; ein späterer Wechsel auf einen anderen Anspruch ist nicht zulässig.

Der Verkäufer fertigt über den gemäß den oben genannten Vorgaben gemeldeten Gewährleistungsanspruch ein Protokoll an, das die Identität des Anmelders, die Art des Gewährleistungsanspruchs (Menge, Qualität), das Datum der Meldung und den geltend gemachten Anspruch glaubwürdig belegt. Im Streitfall sind die im Protokoll enthaltenen Angaben maßgeblich.

Wenn der Gewährleistungsanspruch des Käufers berechtigt ist, ist der Verkäufer in erster Linie zur Nachlieferung verpflichtet. Für Schäden, die aus der Lieferung fehlerhafter oder unvollständiger Produkte resultieren, haftet der Verkäufer nur bei nachweislich ihm zuzurechnenden Fällen.

9. Stornierte Bestellungen

Wenn eine stornierte Bestellung nicht innerhalb der zuvor festgelegten Frist widerrufen wird, ist der Verkäufer berechtigt, den ausstehenden Betrag zu berechnen oder den nicht erfüllten Teil des Vertrags zu widerrufen. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, 30 % des Bestellwerts als Pauschalentschädigung zu verlangen. Ein Widerruf gilt dann, wenn der Verkäufer die Stornierung der Bestellung vor Lieferung der Produkte ohne Berechnung einer Pauschalentschädigung zur Kenntnis nimmt.

10. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises.

Solange das Eigentum des Verkäufers an den Produkten besteht:

Der Käufer darf ausschließlich im Interesse des Verkäufers handeln

und ist insbesondere verpflichtet, den Verkäufer über alle Umstände zu informieren, die die berechtigten wirtschaftlichen Interessen des Verkäufers beeinträchtigen oder gefährden (z. B. Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz- oder Liquidationsverfahren).

Der Käufer ist verpflichtet, auf eigene Kosten alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen des Verkäufers zu ergreifen.
Wenn das Eigentum des Verkäufers gefährdet ist, ist der Käufer verpflichtet, die gelieferten Produkte dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen nach Eintritt der Gefahr zurückzusenden. 
Sollte der Käufer dennoch vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum an den gelieferten Produkten durch Einbau in ein Endprodukt erlangen, ist der Käufer verpflichtet, innerhalb von 3 Tagen den Erlös aus dem Verkauf der Produkte oder aus dem Verkauf des neu entstandenen Produkts zur Begleichung des ausstehenden Kaufpreises an den Verkäufer zu verwenden. Diese Forderung des Käufers dient als Sicherheit für die Forderung des Verkäufers.

11. Höhere Gewalt (Vis Maior)

Die Parteien sind von der Verpflichtung zur teilweisen oder vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen gemäß diesen AGB befreit, wenn diese aufgrund höherer Gewalt (Vis Maior) nicht erfüllt werden können.

Als höhere Gewalt gelten alle Ereignisse, die nach Annahme dieser AGB auftreten und außergewöhnlicher Natur sind, sodass die Parteien ihr Eintreten weder vorhersehen noch durch angemessene Maßnahmen verhindern konnten. Dazu zählen insbesondere Überschwemmungen, Brände, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen, Epidemien (menschlich oder tierisch), Krieg, militärische Handlungen, Terrorakte, behördliche Maßnahmen oder sonstige Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen.

Darüber hinaus gelten als höhere Gewalt auch Ereignisse, die aus Gründen außerhalb des Einflusses des Verkäufers eintreten, wie z. B. Verzögerungen beim Transport oder Fehler ausländischer Lieferanten.

Im Falle solcher Ereignisse ist die betroffene Partei verpflichtet, die andere Partei unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlich über die Art und das Ausmaß der höheren Gewalt zu informieren und alles Zumutbare zu tun, um die daraus entstehenden Schäden zu begrenzen.

Im Falle von höherer Gewalt verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer der höheren Gewalt, es sei denn, die Dauer ist so lang, dass der Käufer kein Interesse mehr an der Erfüllung hat. In diesem Fall ist der Käufer berechtigt, die Bestellung zu stornieren. Bei einer Änderung der Bedingungen infolge höherer Gewalt müssen die Parteien eine neue Vereinbarung treffen, andernfalls verliert die bisherige Vereinbarung ihre Gültigkeit und die Parteien stellen den Zustand vor Vertragsschluss wieder her, ohne gegenseitige Ansprüche geltend zu machen. Eine sofortige Kündigung ist im Falle höherer Gewalt ausgeschlossen.

12. Haftungsbeschränkung

Der Verkäufer schließt jede Haftung aus, außer bei vorsätzlicher Schädigung sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Produkthaftung.

13. Schlussbestimmungen

Für alle Erklärungen im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag auf Grundlage dieser AGB ist die Schriftform erforderlich, wobei E-Mail, Fax oder Post als gültige Formen gelten. Eine mündliche oder durch schlüssiges Verhalten erfolgende Änderung oder Aufhebung des Kaufvertrags ist ausgeschlossen. Auf die Schriftform kann nicht mündlich verzichtet werden.

Wenn einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des individuellen Vertrags unwirksam sind, bleibt die Wirksamkeit des gesamten Vertrags unberührt. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen. Die Unwirksamkeit gilt nur für die Zukunft; für die Zeit vor Feststellung der Unwirksamkeit bleibt der Vertrag wirksam und die Parteien sind zur gegenseitigen Abrechnung verpflichtet.

Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem auf dieser AGB basierenden Kaufvertrag per Fax oder E-Mail übermittelt werden, gelten am Tag nach dem Versand als zugestellt und mitgeteilt, bei postalischer Zustellung am fünften Werktag nach Aufgabe des Einschreibens, auch wenn der Brief mit "Empfänger unbekannt", "umgezogen" oder "nicht angetroffen" usw. zurückkommt (Zustellungsfiktion). Die Rücksendungsquittung allein beweist die Zustellung.

Für nicht geregelte Fragen sowie für die Auslegung dieser AGB ist ungarisches Recht maßgeblich, insbesondere das ungarische Bürgerliche Gesetzbuch (Gesetz Nr. V von 2013, "Ptk.").

Diese AGB sowie die jeweils gültige Version sind auf der Website https://shop-madagascararomas.eu, https://madagascararomas.com/  verfügbar und können heruntergeladen werden.

Diese AGB sind ab dem 23. August 2024 gültig