ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Das vorliegende Dokument mit der Bezeichnung Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) enthält die allgemeinen Geschäftsbedingungen im Sinne von § 6:77 des ungarischen Gesetzes Nr. V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch (im Folgenden: Ptk.), die bei Verträgen über die vom Verkäufer an den Käufer verkauften Produkte angewendet werden. Abweichende Bedingungen können nur auf Grundlage einer ausdrücklichen, gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien angewendet werden. Verkäufer und Käufer werden im Folgenden gemeinsam als Parteien oder Vertragsparteien bezeichnet.

Der Geltungsbereich der AGB erstreckt sich auf sämtliche Rechtsgeschäfte der Madagascar Aromas Kereskedelmi és Szolgáltató Korlátolt Felelősségű Társaság. Die AGB sind untrennbarer Bestandteil der zustande kommenden Kaufverträge und sind, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, uneingeschränkt anzuwenden und maßgebend.

1. Angaben zum VERKÄUFER, der Madagascar Aromas Kereskedelmi és Szolgáltató Korlátolt Felelősségű Társaság:

Firma: Madagascar Aromas Kereskedelmi és Szolgáltató Korlátolt Felelősségű Társaság

Kurzfirma: Madagascar Aromas Kft.

Handelsregisternummer: 13-09-241438

Steuernummer: 24729110-2-13, USt-IdNr.: HU24729110

Registergericht: Budapest Környéki Törvényszék Cégbírósága (Firmengericht des Gerichtshofs Budapest-Umgebung)

Sitz: 2724 Újlengyel, Petőfi Sándor utca 41., Ungarn

2. Allgemeine Bestimmungen, Vertragsgegenstand

Der Käufer kann seine Bestellung ausschließlich in schriftlicher Form (per Fax, E-Mail, Brief oder Webshop-Bestellung) aufgeben; der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch den Verkäufer zustande.

Eine über den Webshop (https://shop-madagascararomas.eu) aufgegebene Bestellung gilt als schriftliche Bestellung. Die im Webshop angegebenen Preise, Rabatte, Zahlungsarten (Nachnahme, Vorkasse per Überweisung auf Grundlage einer Proforma-Rechnung, Online-Zahlung mit Bankkarte) und Versandkosten sind für die über den Webshop aufgegebenen Bestellungen maßgebend und gehen im Falle von Abweichungen den Bestimmungen der Punkte 4 und 6 dieser AGB vor.

Gegenstand dieser AGB sind die vom Verkäufer vertriebenen Vanilleschoten (im Folgenden: Produkt oder Produkte), deren Bezeichnung und Menge in der vom Käufer in der oben genannten schriftlichen Form übermittelten Bestellung genau festgelegt sind. Die Produkte sind direkt aus Madagaskar importierte Produkte von hervorragender Qualität.

Die Bestimmungen dieser AGB sind auf sämtliche zwischen dem Verkäufer und dem Käufer entstandenen Tatsachen und Rechtsverhältnisse sowie auf alle abgegebenen Willenserklärungen anzuwenden. Bedingungen des Käufers, die diesen AGB widersprechen oder von ihnen abweichen, werden nicht Bestandteil des Einzelvertrags. Die spätere Streichung oder etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt weder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen noch den Inhalt der zustande gekommenen oder erfüllten Einzelverträge. Eine etwaige unwirksame Bestimmung ist unter Verwirklichung ihres Zwecks abzuändern oder zum Zwecke der Abrechnung für wirksam zu erklären.

Auf die vom Verkäufer auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Einzelverträge, die damit verbundenen Rechtsverhältnisse und alle abgegebenen Willenserklärungen ist ungarisches Recht anzuwenden.

Die Annahme der Bestimmungen dieser AGB durch den Käufer ist Voraussetzung für den Kauf der vom Verkäufer gelieferten und verkauften Produkte. Als Annahme der AGB gilt, wenn der Käufer ein Angebot zum Kauf des Produkts abgibt oder das Produkt in Besitz nimmt. Die Annahme der AGB wird auch dadurch bestätigt, dass der Käufer den Kaufpreis ganz oder teilweise bezahlt.

Der Verkäufer ist berechtigt, die Bestimmungen dieser AGB einseitig zu ändern. Die Parteien halten fest, dass sich der Käufer über den Inhalt der jeweils geltenden AGB auf den Websites des Verkäufers (https://shop-madagascararomas.eu/, https://madagascararomas.com/) informieren kann. Diese AGB gelten für alle Einzelverträge und sind deren Bestandteil, sofern eine gemeinsame schriftliche Vereinbarung von Verkäufer und Käufer nichts anderes bestimmt. Im Falle einer solchen Abweichung sind die im Einzelvertrag schriftlich festgehaltenen Bestimmungen maßgebend.

Der Verkäufer beliefert keine natürlichen Personen und nimmt keine Bestellungen von natürlichen Personen an. Der Verkäufer verkauft das Produkt im In- und Ausland ausschließlich an Gesellschaften und Einzelunternehmer mit gültiger Steuernummer.

3. Zustandekommen des Vertrags

Der Einzelvertrag kommt nach Aufgabe der Bestellung per Fax, E-Mail, Brief oder Webshop-Bestellung und der damit verbundenen Annahme dieser AGB durch die Bestätigung der Bestellung seitens des Verkäufers (per Fax, E-Mail, Brief oder Webshop-Bestellung) mit dem Inhalt dieser Bestätigung zu dem Zeitpunkt zustande, zu dem die Bestätigung dem Käufer zugeht. Die Bestellung des Käufers kann auch auf den Inhalt eines früheren Angebots des Verkäufers verweisen; in diesem Fall wird das Angebot des Verkäufers Bestandteil der Bestellung.

Mit dem Einzelvertrag vereinbaren die Parteien, dass der Verkäufer die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers aufgeführten Produkte in der angegebenen Menge und zum angegebenen Kaufpreis verkauft und der Käufer sie kauft. Die wesentlichen Bestandteile des Einzelvertrags sind in diesen AGB und in der Auftragsbestätigung enthalten. Die vom Verkäufer übersandte Bestätigung belegt in glaubwürdiger Weise die Art und Menge des Produkts, das Gegenstand des Kaufvertrags ist, sowie die Höhe des Kaufpreises.

Der Verkäufer ist berechtigt, die Bestellung auch ohne Übersendung einer Auftragsbestätigung zu erfüllen. In diesem Fall wird das Zustandekommen des Einzelvertrags durch den Lieferschein über die vom Käufer übernommene Ware und die Höhe der Forderung durch die auf Grundlage des Lieferscheins ausgestellte Rechnung nachgewiesen. Die Übernahme der Ware wird durch die Unterschrift des Käufers oder einer von ihm beauftragten Person auf dem Lieferschein bestätigt. Der Käufer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Lieferschein von einer dazu berechtigten Person unterzeichnet wird.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Vertragsabschluss abzulehnen und die Bestellung zu stornieren, wenn Zweifel an der Richtigkeit der Bestelldaten bestehen, die Bestellung in sich widersprüchlich oder unverständlich ist oder von den Bestimmungen dieser AGB abweicht. In diesem Fall benachrichtigt er den Käufer darüber.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, sein Verkaufsangebot bis zur Bestätigung der Bestellung hinsichtlich Preis, Menge, Liefermöglichkeit und Lieferfrist zu ändern. Die Empfehlungen des Verkäufers zur Verwendung seiner Produkte beruhen auf bestem Wissen; da ihm jedoch die Bedingungen der Verwendung beim Käufer nicht bekannt sind, übernimmt er dafür keinerlei Garantie oder Haftung.

Ist das vom Käufer abgegebene Vertragsangebot unvollständig oder nicht eindeutig und wird der Vertrag infolgedessen vom Verkäufer mangelhaft erfüllt, so trägt der Käufer sämtliche Mehrkosten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Gewährleistungsanspruchs entstehen.

4. Preise der Produkte

Der Verkäufer verkauft die Produkte in Packungsgrößen von 0,25 kg, 0,5 kg und 1 kg. Die Preise verstehen sich als Nettopreise pro 1 kg in Euro oder Forint (gemäß dem vom Verkäufer an den Käufer übersandten Angebot) und können sich bis zur Bestätigung der jeweiligen Bestellung jederzeit ändern. Der Verkäufer verkauft die Produkte außerdem zum Stückpreis in Glasröhrchen.

Verzögert sich die Erfüllung eines gemäß diesen AGB zustande gekommenen Vertrags aus vom Käufer zu vertretenden Gründen um mehr als 30 Tage, so hat der Verkäufer Anspruch auf den vollen Kaufpreis, und der volle Kaufpreis wird am 31. Tag fällig. Mit diesem Tag geht die Gefahr auf den Käufer über.

5. Vertragserfüllung

Der Verkäufer liefert die bestellten Produkte für eine längere Haltbarkeit vakuumverpackt in Packungsgrößen von 0,25 kg, 0,5 kg und 1 kg. Der Verkäufer verkauft die Produkte außerdem zum Stückpreis in Glasröhrchen.

Die Erfüllung, also die Lieferung der bestellten Produkte in der vereinbarten Art und Menge, erfolgt an dem vom Verkäufer bestätigten Tag bzw. innerhalb der zwischen den Parteien im Einzelfall im Voraus vereinbarten Lieferfrist. Bei Verkäufen im Inland erfolgt die Leistung entweder am Sitz des Verkäufers oder durch Versand an die angegebene Adresse.

Bei Erfüllung am Sitz des Verkäufers geht die Gefahr mit der Erfüllung, genauer mit der Übergabe des Produkts an den Käufer, auf den Käufer über. Der Verkäufer kann auch den von ihm organisierten Transport per Kurierdienst übernehmen; in diesem Fall geht die Gefahr bei Ankunft an der Lieferadresse mit der Übergabe des Produkts auf den Käufer über. Bei einem vom Verkäufer organisierten Transport ist der Käufer verpflichtet, bei der Übernahme anwesend zu sein und die Übernahme des Produkts sicherzustellen. Aufgrund einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung kann die Erfüllung auch durch persönliche Abholung durch den Käufer oder durch einen vom Käufer organisierten Transport erfolgen; in diesen Fällen geht die Gefahr mit der Übergabe des Produkts an den Käufer auf den Käufer über.

Der schriftliche Warenbegleitbeleg des Verkäufers kann ein Lieferschein oder eine Rechnung sein (im Folgenden: Beleg). Der Käufer ist verpflichtet, unmittelbar nach Übernahme der Sendung eine Mengen- und Qualitätskontrolle durchzuführen. Stellt der Käufer fest, dass das gelieferte Produkt beschädigt oder mengenmäßig unvollständig ist, so ist dies auf dem Beleg zu vermerken, auf dem der Käufer die Übernahme des Produkts mit seiner Unterschrift bestätigt.

Der Käufer (bzw. sein Vertreter) bestätigt die Übernahme des Produkts dadurch, dass die zur Übernahme berechtigte Person den an den Verkäufer zurückzusendenden Beleg unterzeichnet. Der Käufer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Produkt von einer dazu berechtigten Person übernommen wird. Für hieraus entstehende etwaige Fehler haftet der Käufer.

Der beim Transport ausgestellte Beleg gilt zugleich als Leistungsnachweis und belegt in glaubwürdiger Weise die Art und Menge des Produkts, das Gegenstand des Kaufvertrags ist, die Erfüllung des Kaufvertrags durch den Verkäufer sowie die Übertragung des Besitzes an dem Produkt, das Gegenstand des Kaufvertrags ist, auf den Käufer (Besitzübertragung). Der Beleg ist somit Bestandteil der Warenlieferung und enthält neben den Angaben des Verkäufers auch die Identifikationsdaten des Käufers sowie die Daten der gelieferten Ware (Bestellnummern, Warenbezeichnung, gelieferte Mengen usw.).

Bei Verkäufen ins Ausland ist eine persönliche Abholung nicht möglich; in diesem Fall wird das Produkt wie oben beschrieben per Kurierdienst geliefert.

6. Zahlungsbedingungen

Die Parteien halten fest, dass die Produkte so lange im Eigentum des Verkäufers bleiben, bis der Käufer den gesamten Kaufpreis vollständig bezahlt hat.

Bezahlung der Produkte:

Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis nach der Übergabe auf Grundlage der ausgestellten Rechnung oder des Lieferscheins in bar, per SEPA-Überweisung oder mit Bankkarte an den Verkäufer zu zahlen.

Der Verkäufer übergibt dem Käufer nach Möglichkeit gleichzeitig mit der Ausstellung der Rechnung auch den Lieferschein. Bei Zahlungsverzug gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Bestimmungen des Ptk. mit der Maßgabe, dass dort, wo der Gesetzestext den "Leitzins der Zentralbank" nennt, dessen doppelter Wert zu verstehen ist. Bei Zahlungsverzug fordert der Verkäufer den Käufer einmal zur Zahlung auf; bleibt diese Aufforderung erfolglos, beauftragt er einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Forderung. Die dadurch entstehenden Mehrkosten in Höhe von 30.000 HUF zzgl. MwSt. pro Stunde sowie die gesetzlich vorgesehene Pauschale von 40 EUR werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Überschreitet der Zahlungsverzug 60 Tage, ist der Verkäufer berechtigt, jede weitere Lieferung bzw. jeden weiteren Vertragsabschluss zu verweigern.

Eine verspätete Ausstellung oder Übersendung der Rechnung gilt ausdrücklich nicht als Verzug des Gläubigers.

Die Rechnung bestätigt den Inhalt des Lieferscheins und belegt darüber hinaus in glaubwürdiger Weise die Person des Verkäufers und des Käufers, die Art und Menge des Produkts, das Gegenstand des Kaufvertrags ist, den Rechtsgrund des Eigentumsübergangs (Kauf), den Kaufpreis des Produkts, den Rechtsgrund der Forderung des Verkäufers (Kaufpreis) sowie die Erfüllung des Kaufvertrags durch den Verkäufer.

7. Lieferung, Versandkosten

Der Verkäufer kann dem Käufer sowohl bei Verkäufen im Inland als auch bei Verkäufen ins Ausland Versandkosten in Rechnung stellen, über deren Höhe er den Käufer im Voraus informiert.

8. Reklamationen

Der Käufer ist verpflichtet, die Menge der Produkte, die Gegenstand des Vertrags sind, gleichzeitig mit der Besitzübertragung zu prüfen, einen Fehlbestand dem Vertreter des Verkäufers mitzuteilen und den Gewährleistungsanspruch wegen der Menge noch am Tag der Besitzübertragung schriftlich beim Verkäufer geltend zu machen. Die Versäumung dieser Frist führt zum Rechtsverlust; ein nach dem Tag der Besitzübertragung gemeldeter Gewährleistungsanspruch wegen der Menge kann nicht geltend gemacht werden.

Der Käufer ist verpflichtet, die Qualität der Produkte, die Gegenstand des Vertrags sind, spätestens innerhalb von 2 Arbeitstagen nach der Besitzübertragung zu prüfen und einen Gewährleistungsanspruch wegen der Qualität spätestens innerhalb von 2 Arbeitstagen nach dem Tag der Besitzübertragung schriftlich beim Verkäufer geltend zu machen. Die Versäumung dieser Frist führt zum Rechtsverlust; ein später als 2 Arbeitstage nach dem Tag der Besitzübertragung gemeldeter Gewährleistungsanspruch wegen der Qualität kann nicht geltend gemacht werden.

Gewährleistungsansprüche hinsichtlich der Qualität und der Güteklasse des Produkts, die durch amtliche Dokumente des Lieferanten nachgewiesen sind, können nicht geltend gemacht werden.

In der schriftlichen Meldung des Gewährleistungsanspruchs hat der Käufer den geltend gemachten Gewährleistungsanspruch genau zu bezeichnen; er kann später nicht auf die Geltendmachung eines anderen Gewährleistungsanspruchs übergehen.

Der Verkäufer erstellt über den wie oben gemeldeten Gewährleistungsanspruch ein Protokoll, das in glaubwürdiger Weise die meldende Person, die Art des Gewährleistungsanspruchs (Menge, Qualität), die Frist der Meldung und den geltend gemachten Gewährleistungsanspruch belegt. Im Streitfall ist hinsichtlich dieser Umstände der Inhalt des Protokolls maßgebend.

Ist der Gewährleistungsanspruch des Käufers begründet, ist der Verkäufer in erster Linie zum Austausch verpflichtet. Für Schäden aus der Lieferung mangelhafter oder unvollständiger Produkte haftet der Verkäufer nur, wenn ihm dies nachweislich zuzurechnen ist.

9. Stornierte Bestellungen

Wird eine stornierte Bestellung nicht innerhalb des im Voraus festgelegten Zeitraums annulliert, ist der Verkäufer berechtigt, den offenen Betrag in Rechnung zu stellen oder den nicht erfüllten Teil des Vertrags zurückzuziehen. In diesem Fall hat der Verkäufer Anspruch auf einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 30 % des Bestellwerts. Als Annullierung gilt, wenn der Verkäufer die Stornierung der Bestellung vor der Lieferung des Produkts ohne Forderung eines pauschalierten Schadensersatzes zur Kenntnis nimmt.

10. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

Solange das Eigentum des Verkäufers an dem Produkt besteht:

darf der Käufer nur unter vorrangiger Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers handeln; insbesondere ist er verpflichtet, den Verkäufer über alle Umstände zu informieren (Maßnahmen in Vollstreckungs-, Konkurs- oder Liquidationsverfahren sowie deren drohende Gefahr), die die berechtigten wirtschaftlichen Interessen des Verkäufers verletzen oder gefährden,

ist der Käufer verpflichtet, zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen des Verkäufers auf eigene Kosten alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen,

ist der Käufer verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Eintritt der Gefahr an den Verkäufer zurückzuliefern, falls der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers gefährdet ist.

Erwirbt der Käufer ungeachtet des Vorstehenden vor Zahlung des vollen Kaufpreises das Eigentum an den gelieferten Produkten durch deren Verarbeitung zu einem Fertigprodukt, so ist er verpflichtet, den Erlös aus dem Verkauf der Produkte oder der durch Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung der Produkte entstandenen neuen Sache innerhalb von 3 Tagen zur Begleichung des rückständigen Kaufpreises an den Verkäufer zu verwenden. Diese Kaufpreisforderung tritt der Käufer zur Sicherung der Forderung des Verkäufers an diesen ab.

11. Unvorhersehbare Umstände (höhere Gewalt)

Die Parteien sind von der Haftung für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung ihrer Pflichten aus diesen AGB befreit, soweit diese die Folge höherer Gewalt ist.

Als höhere Gewalt gelten alle Ereignisse, die nach Annahme dieser AGB eintreten und so außergewöhnlicher Natur sind, dass die Parteien ihren Eintritt nicht vorhersehen bzw. durch keine zumutbaren Maßnahmen vermeiden konnten. Zu diesen außergewöhnlichen Ereignissen zählen insbesondere Hochwasser, Brand, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen, ferner Epidemien (bei Mensch und Tier), Krieg, militärische Handlungen, Terroranschläge, behördliche Maßnahmen sowie alle sonstigen Umstände außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Parteien.

Darüber hinaus betrachten die Parteien auch solche Ereignisse als höhere Gewalt, die aus vom Verkäufer nicht zu vertretenden Gründen eintreten, z. B. die Verspätung des Transportmittels oder Umstände, die auf ein Verschulden des ausländischen Lieferanten zurückzuführen sind.

Tritt ein solches Ereignis ein, ist die betroffene Partei verpflichtet, die andere Partei unverzüglich nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, schriftlich über Art und Umfang der höheren Gewalt zu informieren und alles ihr allgemein Zumutbare zu tun, um die aus der höheren Gewalt entstehenden Schäden zu mindern.

Im Falle höherer Gewalt verlängern sich die Lieferfristen der Bestellung um die Dauer der höheren Gewalt, es sei denn, die höhere Gewalt dauert so lange an, dass der Käufer – auch unter Berücksichtigung des Vertragsgegenstands – kein Interesse mehr an der Erfüllung hat. In diesem Fall ist der Käufer berechtigt, die Bestellung zu stornieren. Über etwaige durch höhere Gewalt geänderte Bedingungen müssen sich die Parteien neu einigen; andernfalls wird die bisherige Vereinbarung unwirksam. In diesem Fall stellen die Parteien den Zustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wieder her, machen gegeneinander keine weiteren Ansprüche geltend und verzichten ausdrücklich darauf. Im Falle höherer Gewalt ist eine fristlose Kündigung ausgeschlossen.

12. Haftungsbeschränkung

Der Verkäufer schließt jede Haftung aus, die über die Haftung für vorsätzlich verursachte Schäden, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie über die Produkthaftung hinausgeht.

13. Schlussbestimmungen

Erklärungen im Zusammenhang mit den auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Kaufverträgen bedürfen zu ihrer Gültigkeit und Wirksamkeit der Schriftform; als diesem Erfordernis entsprechende und von den Parteien anerkannte Form gelten E-Mail, Telefax und Postsendung. Eine mündliche oder stillschweigende Änderung oder Beendigung des Kaufvertrags ist ausgeschlossen. Auf das Schriftformerfordernis kann nicht mündlich verzichtet werden. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder des Einzelvertrags unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrags. In diesem Fall ist die Unwirksamkeit zu beheben, und die Parteien sind verpflichtet, durch Vertragsänderung eine nunmehr wirksame Bestimmung in Kraft zu setzen, die ihrem mit dem unwirksamen Teil verfolgten Willen entspricht. Eine etwaige Unwirksamkeit gilt nur für die Zukunft; für den Zeitraum vor Feststellung der Unwirksamkeit ist der Vertrag für wirksam zu erklären, und die erbrachten Leistungen sind gegenseitig abzurechnen.

Eine Erklärung im Zusammenhang mit den auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Kaufverträgen gilt bei Übermittlung per Fax oder E-Mail am Tag nach der Absendung, bei Zustellung per Brief am 5. Arbeitstag nach Aufgabe als Einschreiben als zugestellt und mitgeteilt, und zwar auch dann, wenn sie mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt", "verzogen", "nicht abgeholt" o. Ä. zurückkommt (ZUSTELLUNGSFIKTION). Der Rückschein allein ist Nachweis der Zustellung.

Für in diesen AGB nicht geregelte Fragen sowie für die Auslegung dieser AGB ist ungarisches Recht maßgebend, insbesondere die Bestimmungen des Gesetzes Nr. V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch ("Ptk.").

Diese AGB sind in ihrer jeweils geltenden Fassung auf den Websites https://shop-madagascararomas.eu und https://madagascararomas.com/ abrufbar und herunterladbar.

Diese AGB gelten ab dem 4. Oktober 2026.

Diese AGB sind eine Übersetzung der ungarischen Fassung. Im Zweifelsfall ist die ungarische Fassung maßgebend.